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Rechtsgebiete

Heil- und Hilfsmittelrecht

Zulassung von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern, Verträge mit Kostenträgern, Absetzungen.

Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Sanitätshäuser stehen in einem engen Regelungsgeflecht. Wir beraten zu Zulassungen, Rahmenverträgen, Vergütungsfragen und Absetzungen durch Krankenkassen.

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