Das Vertragsarztrecht entscheidet über die wirtschaftliche Grundlage jeder Praxis. Wir begleiten Sie von der Zulassung über die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bis zur Praxisnachfolge und vertreten Sie in Verfahren vor Zulassungs- und Berufungsausschüssen.
Dabei kennen wir nicht nur die Rechtslage, sondern auch die Entscheidungsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der gemeinsamen Selbstverwaltung – ein Unterschied, der über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden kann.
