KOMPETENZEN

Vertragsarztrecht

Wir begleiten und vertreten Sie bei allen zulassungsrechtlichen Themen rund um Ihre vertragsärztliche Tätigkeit, der Zulassung Ihres Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), der Anstellungsgenehmigung von Ärzten und Zahnärzten in Ihrer Praxis oder Ihrem MVZ, der Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften,  der Genehmigung von Entlastungs-/Sicherstellungs- und Weiterbildungsassistenten sowie Zulassungsentziehungsverfahren und alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Themen.

KOMPETENZEN

Berufsrecht

Für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und alle weiteren medizinischen Leistungserbringer umfasst das Standesrecht alle gesetzlichen Regelungen, die die Ausübung dieses Berufes mit sich bringt. Es regelt vor allem wer und wie, mit welchen Rechten und Pflichten seinen Beruf ausüben darf und mit welchen Folgen bei einem Verstoß gegen diese Pflichten zu rechnen ist. Dabei sind die weiteren Teilrechtsgebiete zu beachten. Wir stehen Ihnen in diesen Fragen mit unserer langjährigen Expertise gerne zur Verfügung.
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Gesellschaftsrecht

Wir gestalten individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gesellschaftsverträge für (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ-Trägergesellschaften, Apothekenbetriebsgesellschaften, Praxisgemeinschaften, Apparate- sowie Laborgemeinschaften und die damit zusammenhängenden weiteren rechtlichen Angelegenheiten. Hierbei arbeiten wir eng mit Ihren weiteren Beratern, z.B. Steuerberatern zusammen.

KOMPETENZEN

Vertragsrecht

Vom Praxiskauf- oder -verkaufsvertrag bis zum Mietvertrag gestalten und prüfen wir Ihre Verträge unter Berücksichtigung der angrenzenden Rechtsgebiete individuell und kompetent.

KOMPETENZEN

Krankenhausrecht

Krankenhäuser sind heutzutage nicht mehr nur Leistungserbringer im stationären Bereich.
Die Ambulantisierung schreitet voran und bringt auch für Krankenhäuser und Kliniken neue ärztliche und nichtärztliche Versorgungsbereiche und Geschäftsfelder.

Wir als Rechtsanwälte, die langjährig an der Schnittstelle zwischen der ambulanten und stationären Versorgung tätig sind, werden Sie bei allen Herausforderungen und Entwicklungen, die das Gesundheitswesens heute und zukünftig mit sich bringt, umfassend unterstützen.

Ambulantes Operieren im Krankenhaus ⃘ Ambulante OP-Zentren
⃘ Anstellungsgenehmigung Ärztliche Netzwerke Belegärztliche Tätigkeit
Bereitschaftsdienste Compliancerecht Disziplinarrecht
Ermächtigung von Krankenhausärzten Fördermittelrecht (Praxisgründung/Weiterbildungsassistent) Honorarstreitigkeiten (EBM/GOÄ/GOZ)
Institutsambulanzen Integrierte Versorgungsverträge (IV) Konsiliarärztliche Tätigkeit
Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern/ Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern

Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) Gründung und Zulassung Sachlich-rechnerische Berichtigungen Tageskliniken Teilbetriebsführungsverträge von/durch Krankenhausträgergesellschaften Vor- und nachstationäre Versorgung
Weiterbildungsermächtigung
Wahlleistungsvereinbarung Zulassung Spezialpädiatrische Zentren (SPZ) Zulassung Geriatrischer Institutsambulanzen (GIA)

KOMPETENZEN

Verbandsrecht/Ärztenetze

Auch Verbänden und deren Vertretern sowie Ärztenetzen stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung und rechtlicher Begleitung als Ihre Rechtsanwälte zur Verfügung.

Begleitung bei der Gründung Begleitung bei Mitgliederversammlungen
Compliancerecht Erstellung von Vereinssatzungen Satzungsänderungen
Laufende rechtliche Beratung der Geschäftsführung und Vorstandsmitglieder bei Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszwecks Vertragsverhandlungen und -entwürfe im Rahmen der laufenden Geschäfte

KOMPETENZEN

Abrechnung/Honorar

Der ärztlichen Leistungserbringung folgt ein komplexes Abrechnungs- und Verordnungssystem, in dem privat- und kassenärztliche Leistungen anhand der hierfür vorgesehenen Gebührenordnungen vergütet werden. Wir überprüfen für Sie Höhe und Rechtmäßigkeit des Honorars und unterstützen Sie im Rahmen von Prüfverfahren wie der erweiterten Plausibilitätsprüfung oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Durchsetzung von Honoraransprüchen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV)Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Genehmigungspflichtige Leistung Honorarverteilungsregelung/verordnungen (HVM)
Individuelle Leistungsbudgets (ILB) Persönliche Leistungserbringung
Plausibilitätsprüfung (Zeitprofilprüfung oder Prüfung aufgrund sonstiger Auffälligkeiten)
Punktzahlvolumen (PZV) Prüfung Honorarbescheide Qualitätsbezogene Zusatzvolumina (QZV) Regelleistungsvolumen (RLV) Widerspruchsverfahren
Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Wettbewerbs-/Werberecht

Werbung – über Mundpropaganda, ein Praxisschild oder eine Anzeige in einer Zeitschrift bzw. der Internetauftritt bis hin zur Werbung auf Supermarkteinkaufswagen oder Sponsoring von Veranstaltungen – sind die Gesetze und Verordnungen sowie die aktuelle Rechtsprechung zu beachten. Für Ihre spezielle Werbung bzw. Ihr Auftreten am Markt beraten wir Sie gerne.

BerufsrechtBeteiligung an GesellschaftenHeilmittelwerberecht
Kooperationen mit Krankenhäusern/ Pharmaindustrie ⃘ Markenrecht
 
Unlauterer Wettbewerb Urheberrecht

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Arznei- / Heil- und Hilfsmittelrecht

Mit der ärztlichen Leistungserbringung geht regelmäßig die Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln einher. Wir unterstützen Sie in Regressverfahren gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder den Prüfinstanzen (Prüfungs- und Beschwerdeausschuss).

⃘ Arznei- und Heilmittelregress ⃘ Abgabe/Versorgung von Patienten ⃘ Off-Label-Use
⃘ Heil- und Hilfsmittelregress ⃘ Sprechstundenbedarfsregress
⃘ Sprechstundenbedarfsprüfung
⃘ Verordnungsfähigkeit Erstattungsfähigkeit