KOMPETENZEN

Vertragsarztrecht

Wir begleiten und vertreten Sie bei allen zulassungsrechtlichen Themen rund um Ihre vertragsärztliche Tätigkeit, der Zulassung Ihres Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), der Anstellungsgenehmigung von Ärzten und Zahnärzten in Ihrer Praxis oder Ihrem MVZ, der Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften, der Genehmigung von Entlastungs-/Sicherstellungs- und Weiterbildungsassistenten sowie Zulassungsentziehungsverfahren und alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Themen.

TÄTIGKEITSBEREICHE
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Berufsrecht

Für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und alle weiteren medizinischen Leistungserbringer umfasst das Standesrecht alle gesetzlichen Regelungen, die die Ausübung dieses Berufes mit sich bringt. Es regelt vor allem wer und wie, mit welchen Rechten und Pflichten seinen Beruf ausüben darf und mit welchen Folgen bei einem Verstoß gegen diese Pflichten zu rechnen ist. Dabei sind die weiteren Teilrechtsgebiete zu beachten. Wir stehen Ihnen in diesen Fragen mit unserer langjährigen Expertise gerne zur Verfügung.

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Gesellschaftsrecht

Wir gestalten individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gesellschaftsverträge für (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ-Trägergesellschaften, Apothekenbetriebsgesellschaften, Praxisgemeinschaften, Apparate- sowie Laborgemeinschaften und die damit zusammenhängenden weiteren rechtlichen Angelegenheiten. Hierbei arbeiten wir eng mit Ihren weiteren Beratern, z.B. Steuerberatern zusammen.

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Vertragsrecht

Vom Praxiskauf- oder -verkaufsvertrag bis zum Mietvertrag gestalten und prüfen wir Ihre Verträge unter Berücksichtigung der angrenzenden Rechtsgebiete individuell und kompetent.

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Krankenhausrecht

Krankenhäuser sind heutzutage nicht mehr nur Leistungserbringer im stationären Bereich.
Die Ambulantisierung schreitet voran und bringt auch für Krankenhäuser und Kliniken neue ärztliche und nichtärztliche Versorgungsbereiche und Geschäftsfelder.

Wir als Rechtsanwälte im Medizinrecht, die langjährig an der Schnittstelle zwischen der ambulanten und stationären Versorgung tätig sind, können Sie bei allen Herausforderungen und Entwicklungen, die das Gesundheitswesens heute und zukünftig mit sich bringt, umfassend unterstützen.

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Verbandsrecht / Ärztenetze

Auch Verbänden und deren Vertretern sowie Ärztenetzen stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung und rechtlicher Begleitung als Ihre Rechtsanwälte zur Verfügung.

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Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen und beraten wir u.a. Krankenhäuser, Praxen, Ärzte, MVZ, Krankenpflegeschulen etc. in allen Fragen des Individual- sowie des Kollektivarbeitsrechts unter Berücksichtigung der jeweiligen branchentypischen Besonderheiten im Gesundheitssektor.

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Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber als auch Betriebsräte bzw. Mitarbeitervertretungen branchenübergreifend in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir erstellen und prüfen Arbeits- und Aufhebungsverträge, prüfen die Erfolgsaussichten von Kündigungen und Abmahnungen und helfen Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen. Als Rechtsanwälte im Arbeitsrecht können wir Sie hierbei mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen.
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Abrechnung / Honorar

Der ärztlichen Leistungserbringung folgt ein komplexes Abrechnungs- und Verordnungssystem, in dem privat- und kassenärztliche Leistungen anhand der hierfür vorgesehenen Gebührenordnungen vergütet werden. Wir überprüfen für Sie Höhe und Rechtmäßigkeit des Honorars und unterstützen Sie im Rahmen von Prüfverfahren wie der erweiterten Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

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Wettbewerbs- / Werberecht

Werbung – über Mundpropaganda, ein Praxisschild oder eine Anzeige in einer Zeitschrift bzw. der Internetauftritt bis hin zur Werbung auf Supermarkteinkaufswagen oder Sponsoring von Veranstaltungen – immer sind die Gesetze und Verordnungen sowie die aktuellen Rechtsprechungen zu beachten. Für Ihre spezielle Werbung bzw. Ihr Auftreten am Markt beraten wir Sie gerne.

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Arznei- / Heil- und Hilfsmittelrecht

Mit der ärztlichen Leistungserbringung geht regelmäßig die Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln einher. Wir unterstützen Sie in Regressverfahren gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder den Prüfinstanzen (Prüfungs- und Beschwerdeausschuss).

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